Im Frühling 2003 gab der Kirchengemeindeverband ein
neues und umfassenderes Heft mit dem Titel „wer bestimmt?" aus. Was
darf man im Anschluß an eine Beerdigung selber tun?
In der Beilage von 12 Seiten, kann man „meine Wünsche
bezüglich meines Todes“ lesen und zusätzliche Informationen über die
ökologische Bestattungsmethode bekommen.
Die Zielsetzung der Förderung des Kirchengemeindeverbandes
besteht darin, eine Erleichterung der Hinterbliebenen zu ermöglichen; unter anderem
dadurch, daß der Verstorbene selbst die Möglichkeit hat, sich über seine eigene
Bestattung zu informieren und darüber zu bestimmen. Außer der Beilage
enthält das Heft 32 vollgeschriebene Seiten mit einfacher und leicht
zugänglicher Information über welche Rechte, Möglichkeiten und Pflichten wir selber
und die Hinterbliebenen bei der Gestaltung von einer Beerdigung haben. Dort
gibt es eine Sammlung von Beispielen über Formulierungen, die in verschiedenen
Todesanzeigen einmal vorkamen, publiziert in schwedischen
Tageszeitungen, wie auch Auszüge von gültigen Gesetzen bezüglich Bestattungen. Im Heft
werden auf die Streitigkeiten der Hinterbliebenen hingewiesen, die
oft den letzten Willen des Verstorbenen sehr unterschiedlich
interpretieren, hingewiesen.
Dies ist eine gute Initiative von dem
Kirchengemeindeverband.
Während meiner Vorlesungen über ökologische
Bestattung wurde mir oft die Frage gestellt, wie man den Angehörigen am Besten
informieren kann, über den Wunsch seiner eigenen Beerdigung.
„Meine Wünsche“ ist die Antwort auf die Frage und eine gute Hilfe, um
es den Hinterbliebenen zu erleichtern. Gleichzeitig beseitigt dies alle
Zweifel des Verstorbenen bezüglich der Feier und der Bestattungsform. Selbst
glaube ich auch, daß es einfacher ist seine Wünsche mit Hilfe eines Formulars
festzuhalten. Dies ist eine Dienstleistung, die alle Bestattungsunternehmen vorliegen
haben, dies meint die Biologin Susanne Wiigh-Mäsak.


